Darf der Arbeitgeber beim Arzt anrufen und Auskunft darüber verlangen, ob ein Attest tatsächlich ausgestellt worden ist?
Ist der Arbeitgeber hierzu berechtigt? Bzw. fallen Antworten hierüber unter die Schweigepflicht von Ärzten und Angestellten? Die Antworten hierzu sind uneindeutig bisher, deshalb wollte ich noch einmal nachfragen.
Recht,
Arbeitnehmer,
Arzt