Verkehrsrechtschutz versichert die Person und ALLE Fahrzeuge die auf die Versicherungsnehmerin versichert sind. Also hat dann Versicherungsschutz wenn sie sich als Fußgängerin, mit dem Fahrrad oder eben mit einem Auto (egal welches!) im Straßenverkehr bewegt. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen (Schuldfrage, Schadenersatz usw.) muss sie keine Angst vor den finanziellen Folgen haben.

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Im Grund gibt es ja nur 2 Möglichkeiten. Das warme Wasser sorgt bei der Tochter einfach dafür, dass der Harndrang nicht gut kontrolliert werden kann und somit "passiert" es. Wenn Sie sagen, dass es in der Vergangenheit bereits geklappt hat, scheint mir das aber eher unwahrscheinlich.

Die Absicht ist durchaus möglich. Unterstellen sie ihrer Kleinen aber nicht Böswilligkeit. Eine Mischung aus Neugier und kindlichem "ist doch nicht so schlimm" oder "das merkt ja eh keiner". Ich würde da jetzt erstmal keine Staatsaffäre draus machen, aber mit der Tochter einfach mal reden.

Nicht "ich hab dir doch gesagt du sollst nicht ins Wasser pinkeln!!" sondern einfach fragen. Eventuell auch eine "Belohnung" anbieten wenn`s in Zukunft klappt. Und nein, nichts zu essen sondern eine besondere Aktivität. Fragen sie einfach ihre Tochter. Mit 5 sollte sie in der Lage sein sowohl ihre Wünsche klar zu äußern als auch (sofern sie da keine Angst vor hat) benennen können warum sie das eigentlich macht. Und wenn die Antwort "weils irgendwie Spaß macht..." ist, keine Sorge. Nur weil ihr Kind mit 5 gerne mal ins Wasser pinkelt wird kein schlechter Mensch auch ihr. LG

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  1. Sprich offen deinen neuen Arbeitgeber an. Sag du hast großes Interesse, hast aber das Problem, dass du keine Wohnung oder Unterkunft hat. Frag ob es vielleicht in der Nähe eine Firmenwohnung gibt in der du kurzzeitig unterkommen kannst oder ob die Firma zum Beispiel eine Vereinbarung mit einem Hotel oder Pension hat.
  2. Du fragst bei örtlichen Pensionen nach, welchen Preis sie dir machen würden, wenn du dich für einen längeren Zeitraum bei Ihnen einmieten würdest (zb 2 Monate oder so). Einfach nur das Zimmer ohne Frühstück.
  3. In der Zwischenzeit nach Wohnungen, möbelierten Zimmern oder WGs suchen
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