Ich bin Wohnungseigentümer in einem 4 Familienhaus, welches bis 08/2013 privat verwaltet wurde. Von September 2013 bis März 2014 gab es keine Verwaltung. Die neue, ,,professionelle'' HV hat ihre Tätigkeit im April 2014 aufgenommen und einen Wirtschaftsplan erstellt, der von allen Parteien akzeptiert wurde. Dieser Wirtschaftsplan gilt rückwirkend ab 09/2013. Jetzt kommts: Bei der fälligen Nachzahlung für die Zeit von 09/2013 bis 03/2014, die aus höheren Kosten für Rücklagen etc. resultiert, hat die Verwaltung auch ihre Gebühren (31€ + MwSt. pro Wohnung und Monat) mit einberechnet. Ist das rechtmäßig? Ist die Formulierung ,,Wirtschaftsplan gilt rückwirkend ab September 2013'' eine zulässige Rechtfertigung auch die Gebühren der Hausverwaltung für jene 7 Monate einzufordern, in der die Verwaltung noch gar nicht tätig war?