Laut meinem Mietvertrag habe ich einen befristeten Kündigungsausschluss. Bedeutet: Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 31.12.2020 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig. Meine Frage: Bedeutet dies nun, ich darf erst eine Kündigung nach dem 31.12.2020 aussprechen (wo ja dann noch zusätzlich die gesetzlichen 3 Monaten fallen -> sprich ich komme erst zum 01.04.2021 raus) oder kann ich bereits z.B. im September 2020 kündigen? Da würden ja dann noch die gesetzlichen 3 Monaten bis zum 31.12.2020 fallen und ich könnte zum 01.01.2021 aus dem Mietvertrag raus. Vielen Dank im Voraus!
ps: dem Vermieter kann man sowas leider nicht fragen, dieser gibt keine Rückmeldung.