Hallo, ich kenne jemanden der seine Heizung entlüften wollte, aber erst 2 Stunden später das Ventil zugedreht hat. Deshalb ist ein Schaden von der 4.Etage bis zum EG entstanden. Bei der betroffenen Person geht es um einen Ausländer, der leider nicht viel Ahnung von der Materie hatte und so dieser Schaden entstand. Ist es möglich, dass die Gebäudeversicherung eintritt oder wenigstens einen Teil der Kosten trägt oder wird dies ohne wenn und aber als grob fahrlässig eingestuft? Danke schonmal im Vorraus für die Antworten.