Hallo,

ich musste von einem Ausbildungsvertrag (Psychologische Psychotherapie) zurücktreten. Das Institut fordert nun "nach Gebührenverordnung" eine für mich hohe Bearbeitungsgebühr.Im eigentlichen Vertrag steht davon nichts, der einzige Absatz, der einen Bezug zur Gebührenverordnung enthält lautet: "Der Ausbildungsteilnehmer verpflichtet sich, die in der Gebührenverordnung des Ausbildungsträgers festgelegten Ausbildungsgebühren für das zurückliegende Quartal gemäß der Regelungen der Gebührenverordnung zu entrichten."

Dieser Absatz bezieht sich also meiner Meinung nach nur auf die wirklichen Kosten der Ausbildung, welche quartalsweise zu zahlen sind.Wenn ich das richtig sehe, stimme ich aber nicht "dem Rest" der Gebührenverodnung zu?!In der Gebührenverordnung steht ganz unten, dass bei nicht-Antritt der Betrag fällig wird. Diese Verordnung habe ich aber nicht unterschrieben.

Kennt sich jemand damit aus und kann mir weiterhelfen? Kann ich da Widerspruch einlegen?

LG