Angenommen in einem Betrieb werden aufgrund von Tarifverhandlungen die Arbeitszeiten von Vollzeit 40 Stunden auf Vollzeit 35 Stunden gekürzt. Das alles bei gleichbleibenden Bruttogehalt.

Soweit so schön & gut. Nun heißt es, Teilzeitkräfte seien hiervon ausgeschlossen.

Heißt, wenn jemand 20 Stunden arbeitet, bleibt dies so und es gibt auch nicht mehr Geld!

Eigentlich müsste es doch hier heißen, entweder die gleiche Stundenzahlreduzierung Prozentual (in diesem Fall minus 2,5 Stunden) oder bei gleichbleibender Stundenzahl mehr Geld, da das Teilzeitgehalt ja nicht mehr aus 40 Stunden Vollzeit sondern aus 35 Stunden Vollzeit berechnet werden müsste?!

Gibt es eine logische Erklärung, warum Teilzeitkräfte von einer Reduzierung der Vollzeitstunden mit gleichbleibenden Gehalt ausgeschlossen werden?

Bisher wurden die Teilzeitgehälter ja auch ausgehend vom Vollzeit bemessen/berechnet. Und dieses ist nun neu: 35 Stunden.

[Alle tariflichen Arbeitnehmer befinden sich in Lohngruppen. Heißt: Gleiches Aufgabengebiet (laut Arbeitsvertrag) = gleiche Lohngruppe, sprich gleiches Gehalt].

Vielleicht bin ich auch nicht helle genug, warum ich das nicht kapiere - warum nicht alle Mitarbeiter gleich behandelt werden.

Wäre schön, wenn jemand was weiß.

Vielen Dank im Voraus.