Liebe Community, ich würde mich über Hilfestellung zu folgendem Problem als absoluter Laie freuen.

Für eine Balkonsanierung wurden von meiner Hausverwaltung Angebote eingeholt und der Auftrag an ein Bauingenieurbüro vergeben, dass die Malerarbeiten hat ausführen lassen. Nach Abschluss der Arbeiten war für mich als Laien sofort erkennbar, dass die Arbeiten offensichtlich unsauber und schmierig ausgeführt worden waren. Ein hinzugezogener Malermeister bestätigte mir darüber hinaus, dass die Arbeiten nicht lt. Angebot durchgeführt worden sind.

Kann ich von der ausführenden Firma verlangen, die Wand in den Ursprungszustand zurückzuversetzen, um dann lt. Angebot vorzugehen?

Innerhalb welcher Frist sind die Nachbesserungsarbeiten umzusetzen?

Da ich kein Vertrauen mehr in die Firma habe, jedoch Nachbesserung gewähren muss, möchte ich der Firma während der Durchführung der Nachbesserungsarbeiten jemanden zur Seite stellen, der die Arbeiten fachlich begleitet. Kann ich die hierdurch entstehenden Kosten der ausführenden Firma in Rechnung stellen?

Vielen Dank ....