Uvg wenn getrennt lebend in selbem Hauseingang aber in getrennten Wohnungen?

Guten Morgen,

mein Noch Ehemann und ich haben drei gemeinsame Kinder und leben getrennt.

Wir wohnen in getrennten Wohnungen. Meine zwei Töchter leben mit mir und unser Sohnt wohnt bei ihm. Wir haben regelmäßige Betreuungszeiten die wir einhalten. Mittlerweile verstehe ich mich mit meinem Noch Ehemann sehr gut. Natürlich soll dies zum Kindeswohl auch so bleiben. Ich möchte aber definitiv nicht mehr mit ihm zusammen kommen. Damals bin ich mit meinen Töchtern in eine andere Wohnung gezogen. Diese gefällt mir absolut nicht und war quasi nur ein Übergang (mittlerweile schon 3 Jahre) Die damalige Wohnung hat mir sehr gut gefallen, ebenso auch die Umgebung, obwohl die nur 500 Meter weite entfert ist. Nun bin ich auf Wohnungssuche und habe eine Wohnungszusage einer Wohnung erhalten welche genau unter der Wohnung meines Noch Ehemannes und meines Sohnes ist. Mich stört es nicht, zumal die Wohnung komplett neu renoviert wurde und und monatlich fast genauso viel Miete kostet. Ich sehe dies als Vorteil, da falls sowohl mein Noch Ehemann oder ich Hilfe benötigen (was die Kinder anbelangt) sind wir gleich da.

Nun meine Frage. Bekomme ich weiterhin für meine beiden Töchter UVG oder wird dieses dann nicht mehr gezahalt? Ich wohne ja nicht mit dem Vater meiner Kinder zusammen, ich habe meinen Mirtvertrag auf welchem meine Töchter und ich stehen.

Mein Sohn bekommt ebenso UVG. Ich zahle dem JA hier monatlich knapp 100€ zurück.

Nun habe ich wirklich bedenken ob ich weiterhin UVG bekomme.

Danke für eure Antworten.

VG

Kinder, Wohnung, Geld, Umzug, Unterhalt, Trennung, Eltern, Ehe, Jugendamt