Ich hatte vor mehr als 2 Jahren einen dummen und jugendlichen Fehler gemacht und etwas im Supermarkt für 2 Euro geklaut und wurde erwischt und habe eine Anzeige bekommen.

Dann kam ein Brief wo drin stand: ERMAHNUNG: Wegen Diebstahls werden Sie durch die Staatsanwaltschaft ermahnt. Von der Verfolgung wird gemäß Paragraph 45 Abs. 2 JGG abgesehen.

Steht das im Führungzeugnis oder Bundeszentralregister bzw. wurde das vermerkt? Das interessiert mich,weil ich mich einbürgern lassen möchte und ich alle meine Straftaten im Antrag vermerken muss. Kann der Sachbearbeiter dann diese Straftat sehen oder steht sie nicht drin?