Mehrbelastungsausgleich in Sachsen?
Hallo :),
angenommen der Freistaat Sachsen würde ein Klimaschutzgesetz verabschieden und dabei die Gemeinden verpflichten:
-ein Klimaschutzkonzept zu erstellen
-einen Energiebericht zu erstellen
-eine Vollzeitpersonalstelle für Klimaschutzmanagement zu schaffen
hätte die Gemeinde dann Anspruch auf den Mehrbelastungsausgleich aus Art. 85 Abs. 2 SächsVerf bzw. §16 SächsFAG?
Und wenn ja aufgrund von welcher Aufgabe (der 3 oben genannten)?
vielen Dank :)
Kommunalrecht