Guten Tag,

ich habe am 28.12.2012 fristgerecht meinen Arbeitsvertrag zum 31.3.2013 gekündigt. Gestern hatte ich jedoch bemerkt dass es in meinem fall tatsächlich nur zwei Monate sind. In meiner Kündigung habe ich dies wörtlich so verfasst:

Sehr geehrter Herr........,

hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis unter Anwendung der ordentlichen Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, d. h. zum Ablauf des 31.03.2013.

Nun zu meiner Frage: Ist in diesem Falle das angegebene Datum oder der "nächstmögliche Zeitpunkt" (28.02.2013) für mich geltend? Meines Erachtens wäre dies der erstgenannte, da ich ja "unter Anwendung der ordentlichen Kündigungsfrist" geschrieben habe. Sorge macht mir nur dass ich auch auf ein konkretes Datum(31.3.2013) verwiesen habe. Wie wird dieses Thema rechtlich gesehen?

Ich danke ihnen schonmal im Vorfeld, vielleicht hat ja jemand einen solchen Fall schonmal gehabt