Hallo, ich habe eine Frage zur Witwenrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Angenommen mein Vater hat 1000€ Rente bezogen, davon 100€ Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrag- also netto 900€- und ist am 20. September verstorben. Soweit ich weiß, endet die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung mit dem Todestag. Nun lese ich überall, die Rente wird für den Sterbemonat und die drei Folgemonate (also bis zum Jahresende) in voller Höhe an die Witwe gezahlt. Aber was heißt das nun, denn der KV/PflegeV-Beitrag fällt ja weg? Bekommt meine Mutter nun im Sterbevierteljahr 1000€ oder behält die Rentenkasse 100€ ein? Wie hoch ist die Rente "netto" für den Sterbemonat September? Viele Grüße Eva