Was eine Frage=) Du kannst Dich gerne beschweren, bei der höchsten Instanz deiner Schule, nämlich dem Rektor. Sind es dann nicht nur ein oder zwei Unruhestifter, die Beleidigungen durch diese Lehrkraft beklagen, ist dieser zum Handeln verpflichtet und muss entsprechende Maßnahmen ergreifen. Macht er das nicht, kannst Du den Direktor wegen Dienstverweigerung anzeigen. Beleidigst Du aber Deinen Lehrer, so liegt der Fall einer Beamtenbeleidigung vor und er kann Dich anzeigen. Aber auch nur wenn er bereits ein Beamter ist. Im anderen Fall geht er zum Rektor und beschwert sich.......Weiterdenken schadet nicht!

Also wirklich, allein die Frage Zeigt doch schon , dass Du wirklich unter einer Auffasungs- und Situationsverarbeitungs-BEHINDERUNG leidest;)

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