Hallo,

ich habe folgende Frage:

Ich bin 62Jahre alt und muss wohl in den nächsten 5 Jahren in ein Pflegeheim. Wenn ich mein Eigenheim nun meinen Sohn ( einzigstes Kind ) überschreiben würde, dann zählt ja die 10 Jahresfrist. Mein Gedanke war nun, ich räume meinen Sohn ein lebenslanges Wohnrecht ein und somit wäre mein Eigenheim vor dem Pflegeheim sicher und wenn ich mal sterben sollte, dann bekommt mein Sohn das Haus ja sowieso.

Wäre dieses Vorgehen durchfürbar? Mir geht es nur darum, mein Eigenheim vor dem Pflegeheim zu schützen und das mein Sohn das Haus bekommt.

Gruss Erwin