Als ich meinen Wagen letztens auf auf einer großen Parkfläche vor einem großen Möbelhaus neben einem als "Frauenparkplatz" gekennzeichneten Parkplatz abstellte, parkte dort ein Wagen ein. Auf den Vordersitzen saßen zwei Männer, auf der Rückbank zwei Frauen.

Auf meine Nachfrage, warum sie den Frauenparkplatz in Beschlag nähen, beriefen sich die beiden Männer auf ihre weiblichen Begleiterinnen auf dem Rücksitz. Erst auf meinen hartnäckigen Protest und die Androhung, mich an die dementsprechenden Verantwortlichen des Möbelhauses zu wenden, wechselte der Wagen auf einen anderen freien Parkplatz.

Auf der Heimfahrt vom Möbelhaus befielen mich allerdings Zweifel, ob mein Einschreiten juristisch gerechtfertigt war.

Um in Zukunft in solchen Fällen noch noch überzeugender und vor allem objektiv argumentieren zu können, wünsche ich mir in der Angelegenheit möglichst absolute Rechtssicherheit.

Zur Schaffung selbiger nutze ich nun dieses Forum als erste Anlaufstelle.

Außer Acht lassen kann man wohl den Fall, dass eine Frau alleine im Wagen (und am Steuer) gesessen hätte.

Wie aber wäre der Sachverhalt bei folgenden Konstellationen:

  1. Eine Frau fährt den Wagen, in welchem sich aber ein oder mehrere Männer befinden, welche im Besitz eines gültigen Führerscheins sind.

  2. Eine Frau fährt den Wagen, in welchem sich aber ein oder mehrere Männer befinden, welche NICHT im Besitz eines gültigen Führerscheins sind.

  3. Ein Mann fährt den Wagen, in dem sich zusätzlich eine oder mehrere Frauen befinden, welche im Besitz eines gültigen Führerscheins sind.

  4. Ein Mann fährt den Wagen, in dem sich zusätzlich eine oder mehrere Frauen befinden, welche NICHT im Besitz eines gültigen Führerscheins sind.

  5. Ein Mann fährt den Wagen, in dem sich zusätzlich mindestens ein weiterer Mann nebst einer oder mehrer Frauen befinden (sh. Beispiel Möbelhaus).

Die oben aufgeführten Konstellationen ließen sich noch erweitern.

Z.B.

  1. Eine Frau fährt den Wagen, in welchem sich aber ein oder mehrere Männer befinden, der/welche in einer straßengerechten Kampfkunst bewandert ist/sind, um diese Frau im Fall der Fälle zu beschützen.

  2. Eine Frau fährt den Wagen, in welchem sich aber ein oder mehrere Männer befinden, der/welche NICHT in einer straßengerechten Kampfkunst bewandert ist/sind, um diese Frau im Fall der Fälle zu beschützen.

Im Vorraus vielen Dank für kompetente Antworten,

E.S.