Ich habe bei mir im Führerschein den Vermerk bei A2 unter Punkt 12 die Einschränkung 78 stehen. Na klar weiß ich, das ich nur Automatik fahren darf. Also mit anderen Worten, es darf kein Kupplungshebel vorhanden sein.

Bei A1 steht dieser Vermerk nicht im Führerschein sondern nur *) was ja bedeutet, als der Führerschein geprägt wurde, ich noch nicht im Besitz der Fahrerlaubnis war. Jetzt bin ich ja logischer Weise auch für die A1 Klasse freigeschaltet. Wenn ich jetzt eine 125er fahren möchte, darf ich diese als Schaltung fahren oder auch nur Automatik? Wurde vergessen, die "78" dort einzutragen? Darf ich jetzt die 125er als Schaltung fahren oder nicht?

Dann habe ich noch eine weitere Frage: Ich fahre zur Zeit die Honda NC750 dct mit der 48 PS Drosselung. Ich finde keine Fahrschule im Kölner Bereich, wo ich meine Prüfung zur offenen Klasse in Automatik machen kann, da keine ein geeignetes Bike vor Ort hat. Bei Nachfrage, ob ich mit meinem eigenem Motorrad, welches ich ein Tag vor der Prüfung entdrosseln lassen würde, lehnten die meisten Fahrschulen schon ab. Ich selber bin damals von Köln nach Düsseldorf zur Fahrschule gefahren, weil die einen Großroller zur Verfügung hatten. Wer kennt eine Fahrschule in Köln und Umkreis wo ich die Prüfung - egal wie - ablegen könnte.

Ich danke für Eure Hilfe, Unterstützung und Tipps....