Guten Tag,

Ich bin am 08.03.2020 aus der Kirche ausgetreten und habe natürlich auch den Beleg dazu. Damals wurde mir gesagt das ich nichts weiter unternehmen müsse und der austritt automatisch an Arbeitgeber und Finanzamt weitergeleitet wird. Also habe ich mir keine weiteren Gedanken gemacht nur um nun fest zu stellen das ich das komplette Jahr 2020 und 2021 noch Kirchensteuern gezahlt habe.

Die Frage nun : Ist es möglich die Kirchensteuer rückwirkend auf einen so langen Zeitraum zurück zu fordern?

Vielen dank schon mal :)