Guten Abend, mein Vater hat am 18.11.2013 einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma unterschrieben und daraufhin 4 Tage gearbeitet. Danach gab es keine Arbeit für ihn. Wir haben eine Woche lang uns bei der Firma gemeldet und nachgefragt, ob sich etwas ergeben hat, mit negativem Ergebnis. Es wurde gesagt, wir sollen uns nicht mehr melden, die Zeitarbeitsfirma meldet sich selber, wenn es wieder Arbeit gibt.

Nun hat mein Vater die Lohnabrechnung erhalten und zwar nur für die Stunden, die er gearbeitet hat. Im Arbeitsvertrag steht, dass wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine Arbeit anbieten kann, es trotzdem die regulären 35 Stunden pro Woche bezahlt werden.

Der Arbeitgeber beruft sich auf die Meldeverpflichtung, die mein Vater unterschrieben hat. In dieser steht, dass der Arbeitnehmer bei nichtbeschäftigung sich vier mal täglich im Büro melden soll.

Nun meine Frage kurz zusammengefasst: hat mein Vater den Anspruch auf den regulären Monatslohn?

Ich bitte um Eure Hilfe.