Antwort
Hallo,
wie schützt sich ein Personaldienstleister in folgendem Fall:
Bewerber wird beim Kunden vorgestellt und schriftlich eine Vermittlungsprovision vereinbart. Der Kunde sagt dem Personaldienstleister ab und stellt hinterrücks den Bewerber selbst ein, um die Vermittlungsprovision zu umgehen.
Viele Grüße