Folgende Situation: - Zweifamilienhaus - Erdgeschosswohnung bewohnt vom Eigentümer - Wohnung 1. OG vermietet - Eigentümer verkauft Haus - Neuer Eigentümer bezieht ebenfalls die EG Wohnung - Neuer Eigentümer u. bisheriger Mieter (1. OG) schließen neuen Mietvertrag ab - Vertragsinhalte bleiben gleich, mit Ausnahme der monatlichen Vorauszahlungen Nebenkosten. Wird auf Wunsch des Mieters angehoben

Jetzt zur eigentlichen Frage: beginnt die Mietdauer mit dem neuen unterschriebenen Vertrag neu oder wird die Mietdauer vor dem Eigentümerwechsel dazugerechnet?