Also mein Problem ist folgendes: Nachdem in diesem Jahr dieses neue Datenschutzverordnung in Kraft getreten ist, hat sich vieles verändert und meistens leider nur zum negativen. Mein Problem ist jetzt das meine minderjährige Schwester meinem Vater eine Vollmacht ausstellen müsste, damit er weiterhin die Aufgaben eines Erziehungs- und Sorgeberechtigten übernehmen kann. Dieses behauptet zumindest die Krankenkasse die ihm die Auskunft über gesundheitliche und medizinische Information verweigert.

Also kann meine Schwester(15 Jahre) meinem Vater eine Vollmacht erteilen oder geht dies nicht aufgrund der nicht vollständigen Geschäftsfähigkeit?