Hallo, Ich habe am 26.06.2013 meinen unbefriesteten Mietvertrag eine unmöblierten Zimmer in einer 4er-WG auf den 31.07.2013 gekündigt. Jetzt will meine Vermieterin eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, aber ich habe im Internet recheriert, dass ich eine Kündigungsfrsit von 4 WOchen für Studentenzimmer habe. Liege ich falsch oder habe ich Recht? Und auf welches Gesetz kann ich mich da berufen? MfG Dani