Guten Tag,

Ich bin mit einem Einzelhandelsgeschäft selbstständig.

Mein Kunde hat ein Produkt in meinem Geschäft versehentlich beschädigt. Das Produkt ist nicht mehr verkäuflich.

Die Versicherung meines Kunden möchte jetzt allerdings nur meinen Einkaufspreis und nicht den Verkaufspreis zahlen.

Das ist für mich unverständlich da ich mit diesem Produkt jetzt kein Geld verdienen kann .

Ich halte es für Selbstverständlich das die Versicherung dazu verpflichtet ist , mir meinen Verkaufspreis zu zahlen .

Sehe ich das Richtig beziehungsweise sieht die Gesetzeslage das auch so?

Vielen Dank für ihr Antwort im Voraus ;-).