Folgender Sachverhalt:

Verheiratet seit 2019

Einkommensteuererklärung 2020

Wegen Beruf (Ich) und Studium (Sie) wohnten wir in 2020 noch getrennt jeder in seiner eigenen Wohnung (Eigentum). Führten sozusagen eine "Fernehe" (We und Urlaub haben wir uns natürlich gesehen). Jeder ist in seiner eigenen Wohnung gemeldet.

Sie hat im Rahmen des Studiums einen Praktikumsplatz bei mir in der Nähe für 4 Monate erhalten.

Entfernung von ihr zum Praktikumsplatz: 200 Km

Entfernung von mir zum Praktikumsplatz: 30 Km

Frage : von wo berechnet sich die Wegepauschale von 30 Cent je km für die Berechnung der Einkommensteuererklärung? Laut Gesetz vom Wohnort (ggf Lebensmittelpunkt), was man in beiden Fällen auch als ihren Wohnort ansehen kann, zumal wir am Wochenende immer dort waren. Wäre steuerlich natürlich besser. Aber stimmt das so?