Seit meiner Ausbildung in Firma X erlebe ich wie Azubis und neuerdings nur noch ich (Festangstellt), die Post in den Briefkasten werfen und vorher ausreichend frankieren müssen.

Anschließend darf die Post in einen Briefkasten geworfen werden wo du Abholung noch am gleichen Tag geschehen soll. Heißt einen mit Spätleerung, da wir bis 17:00 Uhr arbeiten.

Nun gut, in meinem Vertrag wurde diese Aufgabe nie festgehalten. Sie wurde mir aus banalen Gründen überschrieben, von der Vorgesetzten der Azubis, meine direkte Vorgesetzte hatte keine Einwände und so muss ich es erledigen.

Da ich auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen bin gehe ich 5min vor Ende der regulären Arbeitszeit um eine Bahn zu erwischen die mich 30min eher zuhause ankommen lässt. Dort werfe ich dann die Post ein.

Folgender Fall. Vorgesetzte aus der Buchhaltung werfen mir vor, dass das ehere Gehen nicht erlaubt und geduldet wird, auch wenn ich die Post wegbringen. Die Zeit in der ich diesen Botengang erledigen wird auch nirgends im Zeiterfassungssytem erfasst. Heißt ~ ich mache es außerhalb meiner Arbeitszeit. 

Ist das rechtens? Oder darf ich mir meinen Weg zur Post anrechnen lassen? Muss ich mir dann Verbote gefallen lassen wie diese?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe.