Ist es korrekt, wenn die Brandschutztür von der TG ins Wohnhaus von den berechtigten Eigentümern/Mietern ( Einbruchschutz) nur per Schlüssel den Zugang zum Haus verschafft? Von innen her, d.h., vom Haus in die TG ist die Tür per Klinke zu öffnen.
danke für eine kompetente Antwort