Hallo zusammen,

ich bin eben ein wenig aus allen Wolken gefallen beim öffnen des Briefkastens.

Die KVB droht meinem Mann mit einer Zwangsvollstreckung.

Die Tat (Fahren ohne Gültigen Fahrausweis)wurde in 2005! begangen.

Heute,13 Jahre später kommt nun eine Forderung +Forderungsaufstellung in Höhe von knapp 175 Euro?!

Wir haben die letzen 5 Jahre NIE Post bezüglich dieser Angelegenheit erhalten,weder seitens der KVB noch eines Anwaltes noch des Gerichts.

(Es wurde soweit mein Mann sich entsinnt auch keine Gerichtliche Titulirung Haftbefehl o.ä ausgesprochen)

Ist die Forderung nach 13 Jahren noch rechtens?

Normalerweise müsste diese Angelegenheit doch verjährt sein oder irre ich mich da?

Wie meint Ihr sollen wir in diesem Falle am besten vorgehen?

Danke schonmal vielmals im vorraus für eure Antworten