Moin, folgender Sachverhalt: Ich bin jetzt seit dem 1. Februar diesen Jahres arbeitssuchend, habe etliche Bewerbungen geschrieben, ein paar Gespräche gehabt und viele Arbeitgeber antworten nicht mal mehr. Letztendlich habe ich mich dazu entschlossen meine allgemeine Hochschulreife nachzuholen, zu studieren und im Endeffekt mehr Geld zu verdienen bzw. meinem Wunsch nachzukommen genau das arbeiten zu können, was ich gerne möchte. (Ausbildung Einzelhandel und Fachabitur IT habe ich.) Ich wurde bereits bei dem Kolleg angenommen und kann ab dem 3. August dort hin. Die Frage: Kann das Jugendamt mir jetzt einen Strich durch die Rechnung machen und sagen: "Hol dir einen Job damit du Unterhalt bezahlen kannst." ?

LG Claver, 24