Hallo,

ich möchte gerne wissen, ob ich rechtlich dazu verpflichtet bin, meine Tasche auf Verlangen einer Kassiererin in einem Lidl-Supermarkt zu öffnen. Ich wurde gebeten, meine Tasche zu öffnen, habe dies jedoch verweigert. Daraufhin wurde mir gesagt, dass ich den Laden nicht mehr betreten dürfe.

Kann ich morgen wieder in den Laden gehen, oder haben die Mitarbeiter ein Recht, mir den Zutritt zu verweigern? Gibt es ein Gesetz, das sich auf diese Situation bezieht?

Vielen Dank für Ihre Antwort.