In meiner Mietwohnung hat der Mieter beim Möbelrücken einen Kratzer ins Parkett gemacht. Von diesem Vorfall, der vor einem Vierteljahr passiert ist, habe ich erst jetzt von der Versicherung des Mieters erfahren. mir gegenüber hat der Mieter nichts gesagt. Nun soll ein von der Versicherung beauftragter Sachversändiger den Schaden aufnehmen. Muss nicht ein Parkettbodenleger den Schaden anschauen und sagen, wie teuer die Reparatur ist? Muss der Mieter nicht erst mich als Geschädigten über den Schaden informieren.? Bleibe ich auf einen Teil der Kosten sitzen, wenn die Versicherung nicht den gesamten Schaden übernimmt? Der Boden ist vor 9 Jahren neu abgeschliffen und versiegelt worden. Ich weiß, es gilt das Prinzip "Neu für alt", sodass die Kosten nicht voll erstattet werden. Aber der Schaden ist ja keine gewöhnliche Abnutzung, sondern unsachgemäßes Möbelrücken.