Hallo zusammen 👋

Ich habe eine Frage, und zwar in einem Ermittlungsverfahren bekommt ein Bekannter schon jetzt über die offizielle Gerichtspost schon Rechnungen vom gegnerischen Anwalt und vom Gericht .

Ich habe nur ein wenig Ahnung aber doch etwas , meiner Meinung nach ist es doch überhaupt nicht zulässig, schon im Ermittlungsverfahren, wenn noch gar nicht feststeht , ob die Person schuldig ist (was sie meiner Meinung nach nicht ) schon irgendwelche Rechnungen für Irgendwas zu schicken , es sei denn man ist so dumm und bezahlt die .Aber in der offiziellen GERICHTSPOST ? Das kann doch niemals rechtmäßig sein oder ?