Hallo!

Mein Freund hat einen Mietvertrag unterschrieben, in dem steht folgendes steht:

"Vermietet wird folgende Wohnung [...] und zwar ab dem 01.08.2012, aber mindestens bis zum 31.12.2013. Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von ca. 2,5 Jahren auf ihr Recht zur Kündigung des Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf des oben genannten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt"

Nun meine Frage: Die angegebene Zeitspanne entspricht nicht der darunter ausformulierten Dauer (2,5 Jahre). Welche der beiden Angaben ist nun rechtskräftig? Kann der Mievertrag möglicherweise aufgrund der widersprüchlichen Angaben angefochten werden?

Der Vermieter will sich auf einen Aufhebungsvertrag nicht einlassen und fordert daher, dass wir einen angemessenen Nachmieter finden. Da die Wohnung aber bezüglich Preis/Leistung nicht gerade die beste ist, gestaltet sich die Suche bisher sehr schwierig...

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!!!