Hallo Zusammen, im Februar 24 habe ich einen 118-BMW mit 130.000 km Fahrleistung verkauft.

Jetzt - also ein halbes Jahr später - hatte der Käufer Probleme mit dem Öldruck und die BMW Werkstatt hat den Fehlerspeicher ausgelesen.

Anscheinend gab es bereits 114 Fehlermeldungen bezüglich dem Öldruck.

Mir ist nie was aufgefallen - wie kann das sein?

Zählt dies zur arglistigen Täuschung obwohl ich von den Fehlern nichts wusste?

Der Käufer möchte nun die Werkstattrechnung bezahlt haben und droht natürlich mit Rechtsmitteln.

Im Kaufvertrag wurde die Gewährleistung wegbedungen. Eine Probefahrt wurde ebenfalls gemacht.

Was meint ihr?

Besten Dank für eure Hilfe.