Hallo Leute,

Habe vor 4 Wochen mich mit meinem ehemaligen Arbeitgeber beim Gütetermin auf eine Abfindung geeinigt. Es wurde auch Prozesskostenhilfe beantragt. Heute kam der Bescheid bzgl PKH ohne Auferlegung von Ratenzahlung.

Folgende Beträge sind offen

Gerichtskosten 1,75€

Aus der Landeskasse gezahlte Rechtsanwaltsvergütung 1659,34€

Bisher noch nicht ausgezahlte Rechtsanwaltsvergütung(Differenzkosten) 1404,20€

Gesamt: 3065,29€

Was sollen die Differenzkosten sein?

Zu der Zeit der Verhandlung war ich noch arbeitssuchend, doch mittlerweile gehe ich einer neuen Tätigkeit nach. Muss ich ohne Aufforderung meine verbesserte Wirtschaftlichke Situation mitteilen oder kann ich warten bis eine Aufforderung vom Gericht kommt?

Ich danke schon mal im voraus