Ich arbeite als Aushilfe in einem Restaurant. Neulich ist es vorgekommen, dass ich püntklich zu Arbeitsbeginn erschienen bin, aber noch nicht anfangen durfte (vermutlich, weil nicht sehr viel los war). Ich habe also eine Weile lang nur rumgesessen, bis es eine halbe Stunde später dann los gehen konnte. Dies verbuche ich eigentlich nicht als meine Freizeit, immerhin war ich ja irgendwie "auf Abruf" da und habe meine Zeit in dem Restaurant verbracht, nur eben mit Sitzen statt mit Arbeiten. Ich bin nun nicht sicher, ob der Arbeitgeber so etwas überhaupt darf und ob es Sinn macht, das anzufechten, sollte es noch mal vorkommen?