Hallo zusammen,

wenn man eine Unterweisung nach Paragraf 35 und 38 StVo (Sonder und Wegerechte) hat und man beruflich Einsatzfahrzeuge fährt und führt und es im Betrieb Fahrzeuge mit magnetblaulicht gibt ist das strafbar bzw. ordnungswidrig dies auf dem Dach des Einsatzfahrzeugs zuhaben nicht eingeschaltet und man damit fährt oder muss das vom Dach runter sobald der Einsatz beendet ist kann mir da jemand helfen

LG