Ich habe mir gedacht bevor ich zu (m)einem Anwalt gehe, stelle ich die fragen hier.

Ich bin 16 Jahre alt, wohne in Deutschland und wurde auf meiner Abschlussfahrt in Wien nachdem ich einen Mitschüler nachgesprochen ( nachgeäfft ) habe von Ihm gegen meine rechte Hand getreten und habe dann einen Mittelhandknochenbruch davongetragen. Ich habe einen Gipsverband mit Fingerschiene bekommen und er wurde nach 4 Wöchiger Behandlung entfernt-(26.05.14). Nach der Entfernung wurde festgestellt, dass meine Zeigefinger kuppe ca. 2-3 mm. tiefer ist als an der linken Hand und ich kann den Zeigefinger nicht ganz strecken. Deshalb überlegt sich der behandelnde Oberarzt, ob ein Operativer Einsatz erfolgen soll. Außerdem habe ich 3 über die Hand verteilte Hämatome und ich habe, da ich Z. z. schreibunfähig bin, bis jetzt alle Abschlussprüfungen verpasst und muss sie nachschreiben.

Meine fragen lautet: Mit wie viel Schmerzensgeld kann ich rechnen? und muss ich eine Anzeige aufgeben um Schmerzensgeld zu erlangen oder regelt der Anwalt das per Klage?