Ich wechsle nach dem Ausbildungsjahr die Verwendungsgruppe ...im KV steht das beim Wechsel der VwG das nächst höhere Gehalt genommen werden muss und dieses aber auch höher sein muss als jenes was man bei Verbleib der selben Gruppe durch Zeitvorrückung bekommen hätte !

lt Kv würde ich von 3/8 in 4/6 kommen

lt Betriebsvereinbsrung von 3/8 in 4/4 aber nur weil die BV eine Überzahlung vorsieht. Aber aufgrund der Überzahlung wäre ich niedriger eingestuft

ist es nun erlaubt das mich eine BV schlechter stellt ?