Hallo zusammen,
Wir haben einen Acker und ein weiteres Flurstück mit Scheune, Starkstrom und Wasser direkt an einer Kreisstraße geerbt.
Beide Flurstücke sind als landwirtschaftliche Fläche eingetragen und liegen mitten im Ort zwischen zwei Wohnhäusern.

Nun meine Frage:
Kann man ein Flurstück als teilerschlossen betrachten, weil es eine direkte Straßenanbindung hat und Starkstrom vorhanden ist? Bzw. kann man die Flurstücke als Rohbauland betrachten, sobald die Widmung abgeschlossen (nur der Papierkram fehlt) ist?
Die Flurstücke liegen ja mitten in einer Siedlung und somit wäre der Zugang zu Telefon und co. ja auch „indirekt“ vorhanden (nur der Anschluss direkt zum Grundstück fehlt).

Danke und viele Grüße