Antwort
Naja es ist überdies noch eine rechtliche Frage: die Beleuchtung dient dazu Unfallgefahren zu vermeiden insbesondere morgens in vollen Zügen mit Gepäck.
Es ist leider zu einer Unart geworden die Lampen auszudrehen. Nicht nur das oben beschriebenen Problem der Haftung verschärft sich dadurch, auch die Lebensdauer der Beleuchtung verringert sich, da es wohl nicht im Sinne des Erfinders ist, dass die Leuchtmittel halb aus der Verankerung hängen. Schäden an der Halterung sind vorprogrammiert. Insoweit wirklich super pro Tipp fragr1263!
Vielleicht sollten diejenigen die "dösen" wollen, etwas früher ins Bett gehen und nicht durch ihr egoistisches Verhalten eine sinnhaftes System sabotieren.