Hallo zusammen,

folgendes Szenario:

Eine Ehemann wird pflegebedürftig (muß ins Pflegeheim) und bezieht etwa 1700,00 Euro Rente. Seine Ehefrau hat nur eine sehr geringe Rente ca. 900 Euro. Werden die Euro 1700,00 Rente vollständig für die Pflege verwendet oder hat die Ehefrau eventuelle Ansprüche hieraus zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes? Oder ist hier das Sozialamt für die Grundsicherung der Ehefrau zuständig? Vielen Dank schon mal für Eure kompetenten Antworten!