Ich bin seit dem 1. September 2013 arbeitslos (Altphilologe) und werde bis 28.02.2014 Arbeitslosengeld beziehen. Ich müsste an einem Fuß operiert werden: Was passiert, wenn ich z.B im Januar2014 ins Krankenhaus gehe? Wird die Zeit dort und die anschließende Reha von der Agentur für Arbeit oder von der Kran- kenkasse bezahlt? Würde sich im Anschluss an die Krankschreibung (ca.4 Wochen) der Anspruch auf ALG um 4 Wochen verlängern?

Wer hilft und erklärt mir, was in einem solchen Fall zu beachten und zu tun wäre? Vielen Dank Würde Anton