Ich wurde unehelich geboren. Mein Geburtsname ist G., damals wurde auch die erste Geburtsurkunde auf G. ausgestellt. Ein Jahr später haben meine Eltern geheiratet wodurch ich den Nachnamen M. bekommen habe. Danach wurde eine weitere Geburtsurkunde ausgestellt, also habe ich zwei verschiedene. Meine Frage nun ist, ob ich meinem Geburtsnamen im Ausweis eintragen lassen kann oder ob dieser quasi „verfallen“ ist.