In meinem Mietvertrag steht geschrieben:

Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, die für beide Vertragsteile verbindlich ist, gekündigt werden. Beide Parteien verzichten gegenseitig auf die Inanspruchnahme des Rechtes zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages bis zum 31.07.2012.

Beginn des Mietvertrages soll der 15.07.2011werden.

Aber wie ist das nun zu sehen? Ist das nun eine Befristung oder nicht? Was ist, wenn ich gekündigt werde auf Arbeit und mir die Miete nicht mehr leisten kann, oder eine bessere Stelle finde und dafür wieder umziehen muss? Kann ich dann schon vorher das Mietverhältnis kündigen? Auf der einen Seite ist es auf unbestimmte Zeit, aber auf der anderen Seite doch irgendwie befristet.

Bitte um Hilfe! :)