Hallo :)

In meinem Mietvertrag steht folgendes:

Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses- ist für die Dauer von 1 Jahr seit Abschluss( 01.06.2013) des Mietvertrages für beide Parteien ausgeschlossen. Eine ordentl. Kündigung kann frühestens zum Ablauf dieser Zeit mit den gesetzl. Fristen erklärt werden.

Ich hab die Kündigung mitte Februar abgeschickt. Wurde erst nicht anerkannt, da die Kündigung wohl erst zum 31.08.2014 wirksam werden kann.

Dann hab ich angerufen und erklärt das es so nicht richtig ist., Dann kam die Bestätigung der Kündigung . Einen Tag später kam ein Widerruf. So. Und nun???

Meine Frage: Wann darf ich Kündigen? Ist meine Kündigung doch wirksam?