Hallo,

A und B sind verheiratet und haben keinen Ehevertrag, leben also in einer Zugewinngemeinschaft.

Während der Ehe bekommt A von seiner alleinstehenden Mutter ein Haus mit Grundstück überschrieben (geschenkt). A muss dabei noch seine Schwester ausbezahlen. Seine Mutter bewohnt mit Wohnrecht die untere Etage.

Á und B bauen das Haus während der Ehe um, der Kredit, den sie dafür aufnehmen wird von beiden abbezahlt.

Nach zwei Jahren stirbt A.

Laut Info Notar darf die Mutter innerhalb von 6 Monaten das Haus - ohne Gegenleistung - von B zurück fordern.

Ist das so korrekt? Kann B nicht mit einer Auszahlung eines Betrags X rechnen bei Rückgabe des Hauses?