Die Betreuung wird in regelmäßigen abständen immer wieder überprüft. Die betreute Person muss dann ins Gericht zu einer Anhörung. Falls die Person fern bleibt, wird eine Zwangsvorführung durchgeführt. Eine Vorführung ist jedoch nur möglich wenn die Person an ihrer Meldeadresse anzutreffen ist.
Was passiert im Falle, wenn die Person nicht aufzufinden ist und eine Vorführung nicht möglich ist? Endet die Betreuung dann oder wird sie einfach verlängert, ohne die betroffene Person vorher zu hören?