Benotete Klausur verloren, was nun?

Moin,

ich unterrichte an einem niedersächsischen Gymnasium einen Oberstufenkurs, der in den nächsten Wochen die Abiprüfungen macht. Vor den Osterferien haben die 10 Schüler die letzte, zweistündige Klausur geschrieben. Danach hat mich allerdings die Grippewelle erwischt und ich war wirklich zu fertig, um die Klausur zu korrigieren, weswegen ich sie leider erst in der allerletzten Sitzung unmittelbar vor den Osterferien zurückgeben konnte (die Schüler sind jetzt zwecks Lernen vom Unterricht freigestellt). In dieser letzten Sitzung hat nun ein Schüler gefehlt. Da ich grundsätzlich keine Klausuren an Dritte verteile, habe ich dem Schüler dann seine Klausurnote sowie seine Zeugnisnote per Mail mitgeteilt und die Klausur behalten.

Dann herrschte Durcheinander: Einige Schüler haben die Klausur direkt noch in derselben Stunde gleich zurückgegeben, weil wir uns ja nicht mehr sehen würden, andere wollten die Klausur nach den Ferien in mein Fach legen lassen. Da ich noch in der Probezeit bin, habe ich dann noch 3 Exemplare, zusammen mit Arbeiten aus anderen Lerngruppen, an die Schulleitung weitergeleitet.

Jetzt, Wochen später, wollte ich die inzwischen abgegebenen Klausuren sichten und fürs Archiv zusammenstellen, dabei ist mir aufgefallen, dass die Arbeit des Schülers, der bei der Rückgabe fehlte, nicht in meinen Unterlagen ist, obwohl ich sie doch nicht rausgegeben habe. Ich habe sämtliche Dokumente, die ich besitze, Seite für Seite umgeblättert, ohne Spur. Ich habe 6 Klausuren, 3 sind noch beim Schulleiter.

Normalerweise ordne ich meine Dokumente immer sehr sorgfältig, ich kann mir nicht erklären, wo diese Klausur geblieben ist. Wir haben allerdings zuhause in den Ferien renoviert und auch sehr viel Altpapier entsorgt. Jetzt befürchte ich schon das Schlimmste, nämlich dass meine bessere Hälfte die besagte Klausur aus Versehen weggeworfen hat.

Zusammenfassung: Die Klausur ist nicht mehr auffindbar und der Schüler hat sie nie gesehen, aber die Note erhalten und war auch sehr damit zufrieden, die ja auch für die Abizulassung relevant war.

Was nun? Muss die Klausur gar wiederholt werden? Wird sich eine mitten im Abi verschollene Grundkursklausur negativ auf meine Verbeamtung auswirken?

Ich habe wirklich überall gesucht und bin sonst so strukturiert, ich kann mir das einfach nicht anders erklären, als dass die Klausur entweder in der Schule irgendwo runtergefallen oder eben beim Ausmisten fälschlicherweise entsorgt worden ist. Ist die von mir gegebene Note trotzdem rechtens, obwohl das Dokument selbst nicht mehr vorhanden ist?

Für jeden Rat wäre ich dankbar.

Grüße,

Leon

Schule, Klassenarbeit, Lehrer, Probezeit, Schulrecht, Verbeamtung, Ausbildung und Studium
Lehramt Realschule (Bayern)?

Hallo!

Nachdem ich mein Abitur (Bayern) letztes Jahr geschrieben habe, habe ich jetzt sehr viele Praktika gemacht und am besten hat es mir in der Schule gefallen.

Deshalb werde ich mich für Lehramt Realschule (Bayern) entscheiden!

Bei den Fächerkombinationen bin ich mir noch etwas unschlüssig.

Entweder Deutsch,Geographie oder Französisch,Geographie

Wer hat denn generell Erfahrungen mit einem Lehramtsstudium Realschule (Bayern) besonders mit Deutsch und/oder Geographie?

Kommen in Deutsch auf mich wieder Faust etc. im Studium zu oder erwartet mich dort etwas komplett anderes als in der Schule?

Was erwartet mich? Ich selber war ein typischer "Durchschnittsschüler".

Wie viel Arbeitsaufwand/Zeitaufwand muss ich für Deutsch und/oder Geo im Durchschnitt einkalkulieren?

Ist es gut zu schaffen oder wird es ziemlich "knackig" im Gegensatz zu anderen Studiengängen?

Französisch würde mir sehr gefallen,allerdings spreche ich bis jetzt kein Französisch. Man kann das Studium aber ohne Vorkenntnisse beginnen.

Ich habe das kleine Latinum und sowohl in Spanisch als auch in Italienisch Kenntnisse auf dem Niveau B1.

Was habt ihr bis für Erfahrungen, wenn jemand das Französisch Studium komplett ohne Vorkenntnisse startet? 

Ist es für Anfänger gut zu schaffen oder haben einige Studenten Schwierigkeiten? 

Wie viel Zeitaufwand muss ich als Anfänger für Französisch im Durchschnitt einkalkulieren? 

Was erwartet mich im Französisch Studium? Es sitzen vermutlich ja auch Studenten in den Vorlesungen, die Französisch als Muttersprache haben bzw. Sich schon jahrelang mit Französisch beschäftigen. Kann man den Rückstand jemals aufholen? 

Was meint ihr?

Ich bin um jede einzelne Antwort und Meinung dankbar!

Beruf, Deutsch, Studium, Schule, Job, Französisch, Abitur, Bayern, Geografie, Germanistik, Gymnasium, Lehramt, Lehrer, Realschule, realschule-bayern, studieren, Universität, Verbeamtung, weiterführende Schule, Aussichten, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro, unterrichten, lehren
Verbeamtung in Bayern?

Hallo,

Ich studiere Grundschullehramt in Bayern und bewege mich langsam aber sicher aufs Staatsexamen zu. Allerdings fühle ich mich bezüglich der Zeit nach dem Staatsexamen ziemlich verloren. Irgendwie hab ich von gar nix nen Plan xD

Also erstmal ein paar Fragen.

- ich muss vor dem Referendariat zum Amtsarzt, wenn alles gut läuft, danach nicht mehr, richtig?

- ich bewerbe mich zentral übers Kultusministerium fürs Ref, mit meiner Uni hat das nix mehr zu tun, oder?

- kann ich auch im Ref Verbeamtet auf Widerruf sein und danach wieder aus dem Beamtenverhältnis zurücktreten?

- kann mir jemand das mit private und gesetzliche Krankenversicherung als Beamter und Angestellter erklären? Ich Blicke nicht so durch... also jetzt speziell in Bezug auf Ref

Dann noch ein kleines Meinungsbild: Seid ihr pro oder contra Verbeamtung? Ich bin mir der finanziellen Vorteile durchaus bewusst, allerdings möchte ich nicht kilometerweit versetzt werden, weshalb ich fast eher zum Angestelltenverhältnis tendiere. Was würdet ihr mir raten? Hab ich mit Schilddrüsenunterfunktion, leichtem Übergewicht und kleinen, unscheinbaren Tattoos plus psychische Probleme in der Jugend überhaupt eine Chance auf Verbeamtung? Kann man sich der Versetzung widersetzen? Bzw im Notfall das Beamtenverhältnis beenden?

Ihr würdet mir wirklich sehr helfen, danke!!

Pro Verbeamtung 100%
Contra Verbeamtung 0%
Studium, Schule, Bayern, Grundschule, Lehramt, Lehrerin, Referendariat, Verbeamtung, Ausbildung und Studium
Kann eine Krankschreibung wegen Burnout schon zu Probleme mit der Verbeamtung führen?

Hallo Leute, ich bin aktuell bei einem Betrieb eingestellt, wo ich mittlerweile aufgrund der extremen Arbeitsmenge vollkommen überfordert bin. Vom Arbeitgeber erfolgt aber auch auf mehrfaches Bitten keine Unterstützung. Aktuell bin ich noch in der Wirtschaft tätig, Plane aber in den nächsten 5 Jahren als Quereinsteiger in den Schuldienst einzusteigen. Ich werde nun in den nächsten Tagen einen Arzt aufsuchen müssen. So geht es einfach nicht weiter (kann kaum noch schlafen, bin mehr und mehr erschöpft etc).

Es sind 1 zu 1 typische Burnoutsymptome aufgrund von zu viel Stress. Ich möchte mich deshalb nun krank schreiben lassen und dauerhaft nach einem neuen Arbeitgeber suchen. Durch die Krankschreibung hoffe ich mich vor einem entgültigen Zusammenbruch bewahren zu können. Andernfalls würde ich mich in absehbarer Zeit zu Tode arbeiten.

Meine Sorge ist nun, dass ich durch die reine Krankschreibung schon Probleme später mit der Verbeamtung bekommen werde. Eine Psychotherapie habe ich ganz sicher nicht vor zu machen. Diesbezüglich habe ich zwei Kennlernstunden bei einer Therapeutin besucht, aber gemeinsam festgestellt, dass es definitiv der aktuelle Job ist, welcher mich so beutelt. Ich gehe davon aus, dass es sicherlich 2-3 Monate dauern wird, bis ich eine neue Stelle finden werde und es sich somit auch bei mir gesundheitlich wieder beruhigt.

Habt ihr Erfahrungen und/oder Links zu dem Thema?

Ich konnte bisher immer nur was zur Psychotherapie und Verbeamtung im Netz finden. Diese will und werde ich aber auf keinen Fall machen. Worauf muss ich noch bei der Krankschreibung achten, um keine Probleme mit der Verbeamtung zu bekommen? Ich werde voraussichtlich von meinem Neurologen krankgeschrieben werden.

Über hilfreich Tipps und Links wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus!!!

Liebe Grüße,

Sasnrw

Burnout, Erschöpfung, Gesundheit und Medizin, Krankschreibung, Lehramt, Neurologe, Psychotherapie, Verbeamtung, Ausbildung und Studium
Berufsalltag und Erfahrungen des Diplom-Verwaltungswirtes?

Guten Abend, liebe Community!

Nach dem Abitur hatte ich immer vor, Lehramt zu studieren. Aktuell bin ich allerdings dabei, diesen Gedankengang zu verwerfen und anderweitig beim öffentlichen Dienst in Erscheinung zu treten.

Dabei habe ich an den Diplom-Verwaltungswirt gedacht, allerdings auf kommunaler Ebene, nicht auf Landes- oder Bundesebene.

Ich weiß, wie das Studium aufgebaut ist und ich kenne auch die Inhalte, über persönliches Feedback von Erfahrenen würde ich mich dennoch freuen - das gilt allerdings nur als Nebensache. Mir geht es eher um die Frage der Zeit nach dem Studium. Gemeinhin ist klar, und so steht es auch in allen Stellenausschreibungen, dass „eine Übernahme nach dem Studium als Beamter auf Probe“ nicht gewährleistet wird. Nun ist es so, dass auf Landesebene i.d.R. auch übernommen wird, auf kommunaler Ebene weiß ich das eben nicht. Es handelt sich hier um eine relativ kleine Kommune. Gibt es jemanden, der dieses Studium auf kommunaler Ebene durchgeführt hat und von Übernahmeberichten erzählen kann? Wurdet ihr als Angestellter oder als Beamter übernommen?

Wie sah es, die Verbeamtung vorausgesetzt, denn mit dem Besoldungsaufstieg aus? Eingangsamt ist A9. Im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ist die Besoldungsgruppe bis einschließlich A13 g.D. möglich. Nach der Verbeamtung auf Widerruf (während des Studiums, 3 Jahre), folgt demnach die Verbeamtung Probe für drei Jahre, danach die Verbeamtung auf Lebenszeit (i.d.R.). Nach einer weiteren, einjährigen Bewährungsphase kann dann ein Besoldungsgruppenaufstieg in A10 erfolgen. Nach weiterem Jahr (...) und so weiter, bis A13. A13 wird wohl in den seltensten Fällen realistisch sein. Wichtig ist für mich, was ist die Praxis? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Ich kenne die Voraussetzungen für eine Beförderung bei Beamen - sowohl die persönlichen, wie auch die organisatorischen.

Eine Sache noch:

Im Alter von 21 Jahren, habe ich ein Mofa geführt, welcher schneller fuhr, als erlaubt. Das Ganze erfüllte also den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (es ist länger her). Das Ganze wurde gegen Geldzahlung an die Gerichtskasse (100€) nach §153a StPO eingestellt, also keine Vorstrafe! Bei der Verbeamtung wird allerdings auch die Frage nach der charakterlichen Eignung gestellt, die mit der Nachfrage (u.a) nach vergangenen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, auch mit dem Ergebnis der Einstellung, angeführt werden. Das muss und werde ich angeben. Die Frage ist: kann hier die charakterliche Eignung in Frage gestellt werden? Besondere Anforderungen wie beim g.D. der Polizei liegen ja nicht vor, dennoch könnte der Sachverhalt die Eignung infrage stellen. Das Internet gibt nur Verurteilungen her, Fälle wie diesen hier sind nicht zu finden. Manche Behörden fragen nach Verfahren der letzten drei Jahre, manche nach allen. Grundlage der Rechtslage ist das Saarland

LG und danke für eure fundierten Antworten!

Auf kommunaler Ebene ist die Übernahme + Verbeamtung die Regel 100%
[...] Übernahme im Tarifverhältnis die Regel 0%
[...] keine Übernahme die Regel 0%
duales Studium, beamtenrecht, Verbeamtung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro