Betreuungsgericht verlangt Gutachten nach Vertragsabschluss?

Hallo Ihr Lieben,

wir sind momentan etwas am verzweifeln, vielleicht hat jemand von euch einen Rat.

Das Szenario ist folgendes: Wir sind gerade dabei ein Haus zu kaufen, der Kaufvertrag wurde bereits Mitte April unterschrieben.

Die Verkäufer des Hauses sind 2 Brüder, beide um die Mitte 70. Einer der beiden leidet an Demenz und ist im Pflegeheim.

Uns wurde gesagt das sein Bruder sein Betreuer sei, später stellte sich jedoch heraus das er noch eine zusätzliche Vollmacht benötigt um Notarielle Angelegenheiten für seinen kranken Bruder zu übernehmen.

Das ganze wurde im Kaufvertrag so festgehalten, das ein Notaranderkonto eröffnet wird, auf welches der Kaufpreis bis zum 01.06 von uns überwiesen werden muss. Damit wie vertraglich festgehalten die Schlüsselübergabe am 01.06 stattfinden kann.

Die Verkäufer bekommen dann das Geld vom Notaranderkonto ausbezahlt, sobald der Bruder alle Vollmachten bekommen hat.

Nun haben wir heute einen Beschluss des Betreuungsgerichtes vom Notar weitergeleitet bekommen, aus dem ergeht das der Verkäufer einen unabhängigen Gutachter beauftragen muss, um zu prüfen ob der Kaufpreis dem Wert der Immobilie entspricht.

Nun stellt sich uns die Frage, was passiert wenn der Gutachter die Immobilie höher als den vereinbarten Kaufpreis schätzt ?

Kann die Übernahme überhaupt wie vereinbart stattfinden?(01.06)

Hätten die Verkäufer das ganze nicht vor Verkauf klären müssen ? Wird der ganze Vertrag nichtig dadurch ?
Die Finanzierung steht, Maklerin wurde bezahlt, Wohnung gekündigt usw..

Nun haben natürlich die Maklerin sowie die zuständige Dame vom Notar Urlaub und beim Betreuungsgericht konnten wir ebenfalls niemanden erreichen.

Vielleicht kann ja jemand von euch weiterhelfen.

Vielen Dank im vorraus

LG

Recht, Immobilienkauf, Notar
Fälligkeitsmitteilung?

Guten Abend,

Wir haben bzw wollen ein Haus kaufen, im April diesen Jahres war die Beurkundung beim Notar.Nun hat das ganze Elend immer noch kein Ende genommen.Wir haben über 2 Banken finanziert, nennen wir sie Bank A und Bank B.Nun ist aber nur für die eine Bank A eine Grundbestellung eingetragen worden, die 2te fehlt. Die Papiere würden dem Notar noch nicht vorliegen.Der hat aber eine Zahlungsaufforderung an die bereits eingetragene Bank A geschickt, welche aber im Vertrag stehen hat, dass diese eine Auszahlung der Bank B mit Voraussetzung hat. Bank B zahlt aber logischerweise noch nicht aus, da für diese noch keine Grundschuldbestellung vorliegt. Nun wissen wir nicht, wie kann dass denn sein, dass eine Zahlungsaufforderung ohne vollständige Papiere raus geht, denn der Notar hat ja schließlich alle Unterlagen in einem Ordner verstaut, wo er jederzeit Zugriff haben sollte und die Lage überprüfen sollte, bevor er was raus schickt.Da hätte ihm doch der wischi waschi mit den Voraussetzungen für die Auszahlung der jeweiligen Banken ins Auge springen sollen und schreien, hier hör mal, kannst erst fordern, wenn alles da ist...So....ist es aber nicht.Nun stellen sich natürlich beide Kreditinstitute quer und sagen: ich hab die Unterlagen von Bank B nicht und die anderen sagen, ich hab noch keine Grundschuldbestellung und keine Zahlungsaufforderung...Nachdem wir jetzt mit Notar und Bankbearbeiter telefoniert haben, da uns so langsam die Geduld ausgeht, sagt eine Dame am Telefon vom Notar doch tatsächlich, dass sie keine Lust hat darüber zu diskutieren, was eine Kollegin versaubeutelt hat...Nach noch ein bisschen fragen und nach haken beim Bankbearbeiter, sagte der, dass der Notar wie ein wilder beim Amtsgericht die noch fehlenden Unterlagen am anfordern wäre, doch es tut sich nix.Also....deren Optimismus teilen wir mal gerade gar nicht und wissen nicht so recht, wie wir uns jetzt verhalten sollen und was auf uns nun zu käme.Ganz klar, Verzugszinsen, Schadensersatz oder gar eine Rückabwicklung seitens der Verkäufer wegen der nicht Auszahlung.Aber eig ist es doch nicht unsere Schuld. Denn der Notar hat eine Zahlungsaufforderung raus geschickt, ohne alle Unterlagen für die Voraussetzungen zu haben. Also die Grundschuldbestellung für Bank B sowie Zahlungsaufforderung für Bank B damit Bank A überhaupt auszahlt.Jetzt fallen auch Grundbuch Kosten doppelt an, die wir zahlen müssen. Einmal die Auflassungsvormerkung für Bank A und dann kommt noch Bank B hinzu, vorausgesetzt der bekommt das noch mit dem Amtsgericht geregelt...Könnten wir denn im Schlimmsten Fall (wirklich im allerschlimmsten Fall) Bank A zahlt nicht, Bank B springt ab oder Bank A zahlt doch aber Bank B springt trotzdem ab, Verkäufer tritt zurück ect pp...(was da noch so kommen könnte) selber als eig die Leidtragenden, die ja schon ordentlich Kohle investiert haben (Notar, Makler, Grundbuchamt, Grunderwerbsteuer) noch irgendwie Schadensersatz für uns fordern? Oder was käme auf uns zu?

Haus, Recht, Notar, Wirtschaft und Finanzen
Wie Immobilienbesitz regeln wenn Sie auch ins Grundbuch will was ich nicht möchte?

Hallo Zusammen, wir sind nicht verheiratet, haben gemeinsame Kinder und wollen auf meinem Familiengrundstück ein Haus bauen.

Ich möchte bei Trennung wohnen bleiben, sie muss ausziehen und bei Verkauf soll Sie das Vorverkaufsrecht bekommen (sofern Sie mich auszahlen kann).

Leider will Sie aber auch mitbestimmen und ins Grundbuch und sich auch als EIgentümerin fühlen. Ich habe damit gar kein Problem außer das mit dem Grundbucheintrag will ich aber nicht. Ich will das Sie mit investiert und auch überall mitbestimmen kann und die Immobilie bis zur Trennung uns gefühlt gemeinsam gehört. Bei Trennung bekommt Sie ihr eingebrachtes Kapital + Wertsteigerung + dauerhafte anteilige Mieteinnahmen zurück, da sie die vermietete Wohneinheit ja auch mitfinanziert hat.

Wir haben uns bereits notariell beraten lassen!

Ein Partnerschaftsvertrag oder eine Ehe könnte das alles einfach regeln. Wir haben beide in der Familie lange Scheidungskriege erlebt und ich will von Anfang an ein gemeinsames Projekt aber bei Trennung klare Verhältnisse und das Haus davon komplett ausschließen, auch wenn Sie mitfinanziert. Der Notar meinte um die Grundsatzentscheidung mit dem Besitz also Grundbuch kommen wir nicht herum, das ist essentiel. Am besten wäre hier einer wäre Alleineigentümer, alles andere lässt sich zusätzlich regeln. Es geht mir dabei nur um die Trennung, ich will nicht während wir zusammen sind den Joker auspacken: Nur ich bin Eigentümer, also mach dies und das" ich will sie nicht ausnutzen, im Gegenteil. Wir wollen beide solange wir uns noch verstehen, das Ende jetzt schon regeln.

Bleibt eben das Problem mit dem Grundbuch. Sie will am Ende auch nicht streiten aber solange wir zusammen sind auch (gefühlt) Eigentümerin sein, was ich auch gut verstehen kann. Mir geht es primär darum die Trennung klar zu regeln und um klare Verhältnisse ohne ewigen, teuren Krieg. Bei Trennung will ich in der Immobilie wohnen bleiben und Sie soll auch in Familienbesitz bleiben. Eine alleinige Finanzierung wäre möglich aber sehr sehr teuer und eigentlich wollen wir ja auch das Projekt gemeinsam machen und nicht "meins", "deins".

Problem sind auch Ihre Eltern, diese haben 5 Jahre bei Scheidung um Ihr Haus gestritten und 50.000€ Anwaltskosten bezahlt weil Sie sich am Ende sogar ein Jahr um einen Grill im Wert von 80€ gestritten haben (Den Anwalt hats sehr gefreut). Sie raten auch zum gemeinsamen Grundbucheintrag da Sie nur so Ihre Rechte einräumen kann.

Wie kann Sie das Gefühl " Ich bin auch Eigentümer und nicht nur Investor" bekommen ohne Grundbucheintrag ? Sie will am Ende ja auch nicht streiten und ist bereit auszuziehen. Aber wenn die Beziehung vorbei ist, dann sind diese Vorsätze oft auch vorbei, dann regieren Emotionen und das was auf dem Papier steht und mit einem Grundbuchantrag hat Sie alle Rechte und wir müssten streiten, was wir beide nicht wollen.

Familie, Recht, Rechte, Immobilien, Besitz, Ehe, Grundbuch, Notar
Roller verkauft ohne Kaufvertrag. Folgen?

Hallo, folgendes Problem:

Ich habe mein Roller vor 6 Monaten zum Verkauf bei ebay Kleinanzeigen reingestellt, und schon nach 1 Tag verkauft.

Der Roller wurde abgeholt und bei der Geld/Warenübergabe schlossen wir eine Art mündliches Kaufvertrag ab, zB. dass ich versichere dass der Roller keine Schäden hat, etc. Der Roller wurde mit Kennzeichen schließlich dem neuen Besitzer übergeben, dessen Name und Anschrift ich dummerweise NICHT habe.

Nun, nach 6 Monaten, als ich im Urlaub war, kam die Polizei vor die Tür , dass sie den verkauften Roller Schrott gefunden hätten, mein Nachbar hat denen mitgeteilt, dass der Roller verkauft wurde und einen neuen Besitzer hat, daraufhin seien die Beamten wieder gegangen, so wurde mir das von meinem Nachbarn jedenfalls mitgeteilt.

Ich habe keinen Brief von der Polizei bekommen und der kleine 'Besuch' der Beamten hat vor 4-5 Tag stattgefunden.

Weiteres: Es handelt sich um einen 50ccm Roller und hat somit keine richtige "Zulassungsstelle". Man müsste, wenn man einen Roller verkauft, ihn bei der Versicherung abmelden, was ich nicht gemacht habe, weil abgesprochen wurde, dass der KÄUFER dies macht.

Zum 1. März muss man für Roller, etc. ein neues Kennzeichen besorgen und somit zur Versicherung gehen und dort verlängern.

Der Verkauf fand am 17.03 statt und ich hatte KEIN gültiges Kennzeichen am Roller dran gehabt.

Somit muss der Käufer eine eigene Versicherung abgeschlossen haben, ich kann mir nicht vorstellen, dass er 6 Monate mit ungültigem Kennzeichen rumgefahren ist, ohne ertappt zu werden.

Als er anscheinend irgendwo gegen gefahren ist, tauschte er das Kennzeichen (seine gültigen) mit meinem abgelaufenen/ungültigen aus.

Nun meine Frage: Wie bereits erwähnt, habe ich keinen Brief von der Polizeidienststelle vor mir liegen. Sollte ich mich dort melden? Wann würde sich die Polizei melden?

Was ich ebenfalls fragen möchte, sollte tatsächlich der Käufer nicht ausfindig gemacht werden und ich für die zustande gekommenen Schäden aufkommen muss, hilft dann etwas dafür, wenn ich beweisen kann, dass ich und meine Familie uns zur geschätzen "Tatzeit" im Ausland befanden?

Wenn alles nichts bringt und ich für alles aufkommen muss, wie viel wird das dann kosten? Also Abschleppkosten, Aufbewahrkosten, etc etc. ???

Mit freundlichem Gruß

verkaufen, Rechtsanwalt, Polizei, Versicherung, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Vertrag, Handel, Notar, Staatsanwaltschaft, Straßenverkehrsordnung
Wir haben einen Notartermin kurzfristig abgesagt, was erwartet uns?

Wir wollten ein Haus für 325.000€ kaufen. Der Notartermin wurde nun von uns einen Tag vor dem geplanten Termin abgesagt, weil der Verkäufer unrichtige Angaben über das Haus gemacht hat und die geforderten Unterlagen nicht vollständig beschafft hat.

  1. Mit was für einer Notarrechnung müssen wir nun rechnen? Dieser hat ja den Entwurf für den Kaufvertrag gemacht, die Daten angepasst und auch meine Fragen diesbezüglich beantwortet. Außerdem hat er sich ja sicher auf den Termin am nächsten Tag vorbereitet. Kann der wirklich die vollen 2% fordern?

  2. Soweit ich gelesen habe, muss ja derjenige den Notar zahlen, der ihn beauftragt hat. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob dies in unserem Fall so eindeutig ist.

  3. Ich habe von der Maklerin ein Datenblatt des Notars erhalten, in welches ich meine Daten eingetragen habe. Da mir die Maklerin zugesichert hat, das mir für den Entwurf erstmal keine Kosten entstehen, habe ich dies in dem Datenblatt so auch ergänzt.

  4. Einige Tage später kam dann der Kaufvertragsentwurf per Email von der Maklerin.

  5. Erst nach Erhalt des Entwurfs habe ich eine Vollmacht zur notariellen Beauftragung unterschrieben. Diese habe ich mit dem Hinweis an die Maklerin geschickt, das sie die Beauftragung nach Unterschrift der Verkäuferin an den Notar weiterleiten kann (also gemeinsame Beauftragung durch Käufer und Verkäufer?). In dieser Vollmacht ist dann geregelt, das derjenige, der den Vertrag nicht unterschreibt die Notarkosten zahlen muss.

Bin das nun tatsächlich ich?

Hauskauf, Notar, Terminabsage
Haus: Kaufvertrag unterzeichnet, plötzlich Bank trotzdem abgesprungen - was nun?

Hallo zusammen, aktuell bin ich etwas ratlos.. meine Freundin und ich haben uns eine Immobilie ausgesucht die wir gerne kaufen wollen. Der zweite Schritt war nun erstmal die Finanzierung zu klären - deshalb hatten wir uns an einen Vermittler gewendet der dies alles für uns übernimmt.

Nach einigen Wochen hin und her gesende von Unterlagen, haben wir dann die erste Zusage der "Hauptbank" bekomme (265.000€) insgesamt waren es drei Banken: die Hauptbank, eine für die NK+Renovierung und eine noch für eine kleine Umschuldung damit hier die Rate kleiner wird.

Als die Zusage der Hauptbank kam sagte uns der Vermittler das wir nun einen Notartermin machen können (es ist alles durch und passt) - gesagt, getan. Wir haben einen Notartermin ausgemacht und uns einige Tage später zusammen mit dem Verkäufer getroffen um dort den vorgefertigten KV des Notares zu unterschreiben.

Nach einigen Rechnungen (die wir natürlich bezahlt haben, Notarkosten etc (BANK HAT NOCH NICHTS AUSBEZAHLT)), bekommen wir die Meldung von unserem Vermittler das die eine Bank plötzlich nochmal alles überprüfen muss - einige Tage später kam dann die Absage der Bank !!! (38.000 Euro), diese Bank ist wiederum die Voraussetzung für Auszahlung für die Hauptbank und die dritte Bank..... ebenso haben wir heute die Rechnung erhalten vom Notar und die Aufforderung zu Zahlung des kompletten Kaufpreises an den Käufer - vier Wochen Frist!

Der Vermittler meinte alles halb so wild, er kümmert sich um eine andere Bank damit die Umschuldung klappt und dann die Banken auszahlen..

Dazu kommt noch das der Verkäufer des Hauses bereits ein neues Haus gekauft hat da er unsere Zusage schon hat.

Was passiert wenn nun doch alles nicht klappt? Wir haben eine schriftliche Zusage von der Hauptbank über den kompletten Kaufpreis des Hauses, jedoch von den zwei anderen nicht wirklich schriftlich sondern nur auf Aussage des Vermittlers... hat einer Idee wie wir nun am besten vorgehen sollten?

Danke...

Bank, Immobilien, Darlehen, Notar
Ich hab einen Nachbar über mir der irgendwie am tiefpunkt seines lebens ist, Alkoholiker, aber ein ruhiger, er hat 24/7 sein Fenster geöffnet...?

Also es ist so, Der Nachbar ist ein alkoholiker ja der häufiger drausen unterwegs ist als zu Hause, er geht wohl nur heim um zu schlafen, nun ich stelle mir seine Wohnung katastrophal vor, denn ich blickte mal von drausen auf sein Balkon rüber und er hatte überall Bier flaschen stehen auf dem Balkon aber auch in seiner Wohnung, und was mich stört mich an diesem Nachbarn stört ist, er hat einfach seine Fenster geöffnet immer komplett Tage lang, drausen bei Luftfeuchtigkeit von 90% hier in Hamburg, also wenn da kein Schimmel sich bildet oder bereits gebildet hat in seiner Wohnung dann weiß ich auch nicht wie er das gelöst kriegt.
Ich gehe stark davon unser Altbau Haus hier von 1958 ist jetzt wahrscheinlich am tiefpunkt angekommen, ich werd hier noch meine Wohnung abchecken auf Schimmel, ich geh davon aus in den Wänden lebt schimmel, der über hat sicher seinen teil dazu beigetragen, es ist ein kleines Mehrfamilienhaus könnte man sagen sind 4 Stockwerke ingesamt, also ich denke ich bin nicht verschont davon wenn der Nachbar über mir Schimmel züchtet, ich möchte aber hier noch wohnen, der über mir darf auch gerne hier noch wohnen, weil er stört sonst absolut gar nicht, es ist besser ihn als Nachbarn zu haben der nie stört, außer halt der gedanke das er seine Wohnung nicht pflegt macht mir sorgen, wie gesagt grade jetzt wieder gesehen Fenster bei ihm geöffnet, das lässt er Tage lang so offen und vergisst das anscheinend zu zu machen, weil er ist komplett in seiner Welt und kriegt glaub nichts mehr richtig mit, man erlebt denn manchmal im Treppenhaus mit seinem gesöff und so hacke wie der ist braucht der manchmal ne weile bis er ins zweite Stock geschafft hat, aber das mit dem Fenster lüften von Ihm das gefällt mir so nicht, was soll ich machen, was denkt ihr, werd ich betroffen sein von dem Schimmelbefall hier im hause? ich mein wenn ich lüfte dann ist meine Luft möglicherweise nur aus Schimmelporen von über mir? dann kann ich das lüften ja auch lassen oder komplett wie er einfach alles offen lassen für frische Luft, möglicherweise ist sogar das vielleicht der grund weswegen er seine Fenster offen lässt, weil er schimmel in der Wohnung hat??!

Gesundheit, Wohnung, Immobilien, Psychologie, Jura, Notar